Das Kinderhaus München ist ein Verbund heilpädagogisch-therapeutischer Tagesstätten mit unterschiedlichen Angeboten der Kinder und Jugendhilfe in München. Ursprünglich aus einer Elterninitiative entstanden, betreuen wir seit über 40 Jahren mit großem Erfolg psychosozial benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie deren Familien. Als modernes Dienstleistungsunternehmen sind wir therapeutisch, heilpädagogisch, beratend, fördernd und betreuend tätig.
Unser Leitbild
„Kein Kind verlässt unsere Einrichtung ohne Perspektive“ – Rainer Eckerl
Unser Selbstverständnis ist es, den uns anvertrauten Kindern die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Vom ersten Tag der Betreuung an arbeiten wir daran, dass die Kinder eine nachhaltige Perspektive für ihren weiteren Lebensweg erhalten.
Eine aktive Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist von zentraler Bedeutung für ihre Entwicklung. Daher legen wir großen Wert auf Transparenz und Partizipation im gesamten Betreuungsverlauf.
Die Zusammenarbeit mit den Eltern liegt uns besonders am Herzen. Wir setzen eine intensive, ressourcenorientierte, nachgehende und kultursensible Elternarbeit um. Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft verstehen wir als zentrale Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Kinder.
Wir sind der Überzeugung, dass unsere Angebote nur wirksam sein können, wenn wir die unterschiedlichen Lebenswelten der Kinder und Familien konsequent berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist es, diese kennen zu lernen, sie zu verstehen und aufzusuchen sowie sie in unsere Arbeit mit einzubinden.
Unser Angebot
Alle bei uns betreuten Kinder und Jugendlichen erhalten von Montag bis Freitag nach Schulschluss bis 17 Uhr (in den Ferien von 11 bis 17 Uhr) eine intensive Betreuung in einem klar strukturierten, verlässlichen und geschützten Rahmen.
Neben einem gemeinsamen Mittagessen zählen eine Lern- und Leistungsförderung inkl. Hausaufgabenbetreuung, therapeutische Einheiten (Einzel- und Gruppentherapie) und vielseitige heilpädagogische Freizeitaktivitäten zu unseren Angeboten.
In den Ferien sorgen gruppen- und erlebnispädagogische Maßnahmen dafür, dass die Kinder und Jugendlichen Sozialverhalten einüben können und in ihren Alltagskompetenzen gefördert werden. Einmal im Jahr führen wir eine mehrtägige Ferienfahrt durch.
Parallel dazu finden regelmäßig und nach Bedarf Gespräche mit Eltern, Lehrern, Fachkräften des Jugendamtes und sonstigen Kooperationspartnern statt.
Unsere besondere Personalstruktur ermöglicht es, dass alle Kinder und Jugendlichen intensiv psychologisch betreut werden können. Ziel ist es, Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten, emotionale Beeinträchtigungen sowie Lern- und Leistungsstörungen nachhaltig zu beheben und positive Reifungsprozesse zu initiieren.
Wir verfügen über therapeutische Spezialkompetenzen im Bereich Teilleistungsstörungen wie Legasthenie und Dyskalkulie, hyperaktives, aggressives und oppositionelles Problemverhalten und in der Selbstmanagementtherapie mit Jugendlichen.
Unsere Zielgruppe
Unsere Angebote richten sich an Kinder und Jugendliche im schulpflichtigen Alter (6-14 Jahre), die unter Entwicklungs- und Verhaltensstörungen leiden. Die Kinder werden nach § 35a SGB VIII bzw. § 32 SGB VIII betreut.
Unter anderem können Kinder und Jugendliche mit folgenden Problemstellungen gefördert werden:
- Aufmerksamkeitsstörungen mit und ohne Hyperaktivität
- Störungen des Sozialverhaltens
- Emotionale Störungen (u.a. Ängste, Phobien, Depressionen, sozialer Rückzug)
- Teilleistungsstörungen (Legasthenie, Dyskalkulie)
- Allgemeine Lern- und Leistungsstörungen
- Sprachentwicklungsstörungen
- Entwicklungsverzögerungen/-störungen
- Tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Autismus-Spektrum-Störung)
- Gewalterfahrungen / Traumata
- Ausgeprägte familiäre Schwierigkeiten
- Soziales Integrationsrisiko
Unsere Ziele
Oberstes Ziel ist es, den uns anvertrauten Kindern und deren Familien die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren, den Verbleib der Kinder in der Familie zu sichern und ihre soziale Integration in die Gesellschaft zu fördern.
Insbesondere möchten wir:
- den Selbstwert der uns anvertrauten Kinder nachhaltig stärken
- den Kindern einen geschützten Raum zur Begegnung und des Miteinanders bieten
- bestehende Defizite und Verhaltensauffälligkeiten reduzieren
- vorhandene Fertigkeiten in zentralen Bereichen der kindlichen Entwicklung fördern
- die Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person unterstützen
- die Kinder im schulischen Bereich so fördern, dass sie einen ihren Fähigkeiten entsprechenden Schulabschluss erreichen
- den Eltern ein starker und verlässlicher Partner in der Erziehung sein
- familiäre Ressourcen stärken und zur Verbesserung der intrafamiliären Interaktion und Kommunikation beitragen
- den Verbleib des Kindes in der Familie ermöglichen
- das Kindeswohl im Blick haben und sichern
Aufnahmeverfahren
Ein Kind oder Jugendlicher kann in unsere heilpädagogisch-therapeutischen Tagesstätten aufgenommen werden, wenn die zuständigen Fachkräfte des Sozialbürgerhauses/Kreisjugendamtes die Betreuung befürworten und die Übernahme der Kosten gesichert ist.
Für die Betreuung nach § 35a SGB VIII Eingliederungshilfe ist zusätzlich ein fachärztliches Gutachten notwendig.
Nach einer Anmeldung durch das Sozialbürgerhaus/Kreisjugendamt vereinbaren wir einen Besuchstag mit den Familien, bei dem diese unsere Einrichtung kennenlernen können. Besteht gegenseitiges Einvernehmen, kann die Betreuung zum vereinbarten Zeitpunkt beginnen.
Als Grundlage für die heilpädagogische und therapeutische Arbeit mit den Kindern und Jugendlichen wird gemeinsam mit der Familie, den zuständigen Fachkräften des Sozialbürgerhauses und den Mitarbeitenden des Kinderhauses ein Hilfeplan erstellt, indem die Ziele für die Betreuung festgelegt werden. Der Hilfeplan wird regelmäßig gemeinsam überprüft und fortgeschrieben, bis die Hilfe beendet wird.
Gesetzliche Grundlagen
Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 SGB VIII).
Fühlen sich Eltern mit der Erziehung Ihrer Kinder überfordert bzw. kommt es häufig zu massiven Konflikten mit den Kindern, kann es hilfreich sein, professionelle Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Eltern können sich in München an die für sie zuständigen Sozialbürgerhäuser und in den Landkreisen an das für sie zuständige Kreisjugendamt wenden. Gemeinsam mit den dort zuständigen Fachkräften wird dann überlegt, welche Unterstützung für die Familie bzw. die Kinder sinnvoll ist:
Dies kann die Betreuung in einer Tagesgruppe nach § 32 SGB VIII sein, wie sie vom Kinderhaus München angeboten wird. Diese Hilfeform soll „die Entwicklung des Kindes oder des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und Elternarbeit unterstützen…“.
Eine intensive heilpädagogisch-therapeutische Maßnahme in unseren Tagesgruppen nach § 35a SGB VIII, die neben der Gruppenförderung gezielte Therapien beinhaltet, erfordert ein kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten. Die Kinder können dann im Rahmen der „Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche“ umfassend gefördert werden.
Die Kosten für die Betreuung in einer Tagesgruppe werden vom zuständigen Sozialbürgerhaus/Kreisjugendamt übernommen. Die Eltern können, je nach Einkommen, mit einem geringen Beitrag an den Kosten der Hilfe beteiligt werden (§ 91 SGB VIII).