Heilpädagogisch-therapeutische Tagesstätten für Vorschulkinder

Heilpädagogisch-therapeutische-Tagesstätte-für-Vorschulkinder-in-München

Das Kinderhaus München ist ein Verbund heilpädagogisch-therapeutischer Tagesstätten mit unterschiedlichen Angeboten der Kinder und Jugendhilfe in München. Ursprünglich aus einer Elterninitiative entstanden, betreuen wir seit über 40 Jahren mit großem Erfolg Kinder und Jugendliche, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind. Als modernes Dienstleistungsunternehmen sind wir therapeutisch, heilpädagogisch, beratend, fördernd und betreuend tätig.

Unser Leitbild

„Jedes Kind verlässt unsere Einrichtung mit einer Perspektive“ – Rainer Eckerl

Unser Selbstverständnis ist es, den uns anvertrauten Kindern die bestmögliche Hilfe und Unterstützung zu gewähren. Vom ersten Tag der Betreuung an arbeiten wir daran, allen Kindern eine nachhaltige Perspektive für ihren weiteren Lebensweg zu eröffnen. Eine feinfühlige, qualitativ hochwertige Betreuung und aktive Beteiligung von Kindern ist von zentraler Bedeutung für ihre Entwicklung. Daher legen wir großen Wert auf eine kindgerechte Pädagogik und Partizipation im gesamten Betreuungsverlauf.

Die Zusammenarbeit mit den Eltern liegt uns besonders am Herzen. Wir setzen eine wertschätzende und kultursensible Elternarbeit um. Eine vertrauensvolle Erziehungspartnerschaft verstehen wir als zentrale Voraussetzung für eine positive Entwicklung der Kinder. Wir sind der Überzeugung, dass unsere Angebote nur wirksam sein können, wenn wir die unterschiedlichen Lebenswelten der Kinder und Familien konsequent berücksichtigen. Voraussetzung dafür ist es, diese kennen zu lernen, sie zu verstehen sowie sie in unsere Arbeit mit einzubinden.

Kinderhaus München Zauberwürfel

Unser Angebot

Alle bei uns betreuten Kinder erhalten von Montag bis Freitag von 8:00 Uhr bis 14:30 Uhr eine intensive und feinfühlige Betreuung und Förderung in einem verlässlichen, geschützten und klar strukturierten Rahmen. In jeder Tagesgruppe werden neun Kinder von (heil-)pädagogischen und therapeutischen Fachkräften betreut.

Im Tagesablauf finden Gruppenaktivitäten wie Frühstück, Mittagessen, freies Spiel, heilpädagogische Bildungs- und Förderangebote, Outdooraktivitäten und Ruhe- und Entspannungsphasen statt. Parallel dazu erhalten die Kinder je nach Bedarf heilpädagogisch-therapeutische Förderung im Einzel- und Kleingruppensetting.

In regelmäßigen Abständen finden Elterngespräche statt, um die Erziehungspartnerschaft zu stärken und gemeinsam die Entwicklung der Kinder zu fördern.

Unsere Personalstruktur ermöglicht es, dass alle Kinder intensiv psychologisch und heilpädagogisch betreut werden können. Ziel ist es, Entwicklungsstörungen, Verhaltensauffälligkeiten und emotionale Beeinträchtigungen abzubauen und positive Reifungsprozesse zu initiieren.

Unsere Zielgruppe

Unsere Angebote richten sich an Kinder ab dem vollendeten dritten Lebensjahr bis zum individuellen Schuleintritt, die von einer seelischen Behinderung bedroht oder betroffen sind und einen Eingliederungshilfebedarf im Sinne des § 99 SGB IX aufweisen.

Unter anderem können Kinder mit folgendem Hilfebedarf aufgenommen werden:

  • Entwicklungsverzögerungen, z.B. im Bereich Motorik und Sprache
  • Entwicklungsstörungen (u.a. frühkindlicher Autismus)
  • Defizite in der emotionalen, sozialen und kognitiven Entwicklung
  • Störungen im Sozialverhalten, u.a. oppositionelles, aggressives und impulsives Verhalten
  • Bindungsstörungen
  • Konzentrations- und Aufmerksamkeitsstörungen mit oder ohne Hyperaktivität
  • Emotionale Störungen
  • Wahrnehmungsstörungen
  • Traumafolgestörungen

Unsere Ziele

Unser Ziel ist es, die ganzheitliche Entwicklung der Kinder zu fördern, damit sie ihre Kompetenzen und Potentiale entfalten und sich in ihre Lebenswelt integrieren können. Wir ermöglichen vielfältige Nachreifungsprozesse und stärken gleichzeitig das familiäre und soziale Umfeld, um Entwicklungsfortschritte langfristig zu erhalten und auszubauen.

Insbesondere möchten wir:

    • die Kinder bestmöglich auf den Schuleintritt vorbereiten
    • den Selbstwert der uns anvertrauten Kinder nachhaltig stärken
    • den Kindern einen geschützten Raum zur Begegnung und des Miteinanders bieten
    • Entwicklungsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten reduzieren
    • vorhandene Fertigkeiten in zentralen Bereichen der kindlichen Entwicklung fördern
    • die Kinder in ihrer Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Person unterstützen
    • den Eltern ein starker und verlässlicher Partner in der Erziehung sein
    • sozialräumliche Ressourcen  für das Kind und seine Familie aktivieren
    • den Verbleib des Kindes in der Familie ermöglichen
    • das Kindeswohl im Blick haben und sichern

    Aufnahmeverfahren

    Voraussetzung für die Aufnahme eines Kindes ist ein aktuelles kinder- und jugendpsychiatrisches Gutachten, das einen individuellen Eingliederungshilfebedarf im Sinne des § 99 SGB IX in Verbindung mit § 102 SGB IX feststellt.

    Im Rahmen eines ersten Kennenlernens informieren wir über unser Leistungsangebot und ermöglichen den Eltern und Kindern eine Besichtigung unserer Einrichtung. Wenn die Aufnahme eines Kindes in Betracht gezogen wird, müssen die Eltern einen Antrag auf Kostenübernahme einer Eingliederungshilfe beim Bezirk Oberbayern stellen. Nach Erhalt des Kostenübernahmebescheides kann die Aufnahme in unsere Einrichtung erfolgen. Gerne unterstützen wir die Eltern bei der Antragsstellung.

    Sollte es den Eltern nicht möglich sein, die notwendige Beförderung und Begleitung ihres Kindes auf dem Weg in die Tagesstätte und nach Hause sicherzustellen, kann unter bestimmten Voraussetzungen auch die Übernahme der Kosten für einen Fahrdienst beantragt werden.

    Gesetzliche Grundlagen

    Personensorgeberechtigte haben einen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung, wenn „eine dem Wohl des Kindes oder Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist“ (§ 27 SGB VIII).

    Gemäß § 99 SGB IX haben Kinder mit einer seelischen Behinderung, die wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind (wesentliche Behinderung) oder von solch einer Behinderung bedroht sind, Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe. Diese Leistungen werden in unseren heilpädagogisch-therapeutischen Tagesgruppen für Vorschulkinder angeboten.

    Die Kosten für die Betreuung in einer Tagesgruppe werden auf Antrag vom Bezirk Oberbayern übernommen. Die Eltern können, je nach Einkommen, mit einem geringen Beitrag an den Kosten der Hilfe beteiligt werden (§ 91 SGB VIII).

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